Gutachtliche Stellungnahmen im kerntechnischen Ingenieurbau
Betreiber von Anlagen, in denen Kernbrennstoffe bearbeitet oder gelagert werden, sind durch das Atomgesetz verpflichtet, gemäß dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik die Sicherheitsmaßnahmen gegen Risiken für die Allgemeinheit umfänglich aufrecht zu erhalten, der für die Atomaufsicht zuständige Behörde gegenüber nachzuweisen und erforderlichenfalls anzupassen.
Als bautechnische Sachverständige wirken wir bei behördlichen Verwaltungsverfahren mit überparteilichen gutachtlichen Stellungnahmen zur Tragwerkssicherheit kerntechnischer Anlagen mit. Wir analysieren die Ergebnisse aktenkundiger und/oder aktueller vorgelegter Nachweise und Untersuchungen und erarbeiten somit eine Grundlage für die abschließende Beurteilung durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Aufgrund der besonderen Sicherheitsanforderungen ist der Erhalt der Bauwerksintegrität nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bei außergewöhnlichen Einwirkungen regelmäßiger Bestandteil solcher Untersuchungen. Häufig werden baudynamische Fragestellungen zum Schutz vor seismischen Einwirkungen, vor Flugzeugabsturz oder zum Explosionsschutz – auch zur nachträglichen Auslegung von kerntechnischen Anlagen – an uns gerichtet.